Seminarangebote

Um dem Bedürfnis unserer Mandanten, sich auf dem neuesten Stand zu halten, Rechnung zu tragen, bieten wir zur Ergänzung unserer klassischen anwaltlichen Tätigkeit die Durchführung von Seminaren, Workshops und Vortragsveranstaltungen zur Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter und des Managements an.

Eine kleine Auswahl der „klassischen“ Themen, die jeweils natürlich auf die Bedürfnisse des Veranstalters angepasst werden, stellen wir Ihnen hier vor. Ganz individuelle Veranstaltungen, die z.B. einem aktuellen Informationsbedürfnis entsprechen, können wir natürlich auch gestalten. Die Preise für die Veranstaltungen sind abhängig vom Umfang und der inhaltlichen Gestaltung.

Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen ein konkretes Angebot.


Arbeitsrecht
Beendigung der Tarifbindung als Mittel zur Vergütungskostenreduzierung – Ein geeigneter Weg?

Die aktuellen Tarifgespräche zeigen, dass die Auseinandersetzungen härter geführt werden. Die gewerkschaftliche Bescheidenheit dürfte zu Ende gehen. Unternehmen versprechen sich von einer außertariflichen Vergütung, Kosten zu sparen. Einsparpotentiale sind vorhanden, aber von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen abhängig. Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen nachvollziehbar zu machen, welche arbeitsrechtlichen Regeln zu beachten sind, wenn die Beendigung tarifbezogener Vergütung von Ihnen als Arbeitgeber in Betracht gezogen wird.


Arbeitsrecht
Arbeitszeitrecht

In Zeiten steigenden Wettbewerbsdrucks wird es für viele Unternehmen zunehmend schwieriger, die häufig als unflexibel empfundenen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einleitung von Bußgeldverfahren gegen die Geschäftsführung der Unternehmen und verantwortliche handelnde Führungskräfte schon wegen vereinzelter Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ist keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Gem. § 22 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz können die meisten arbeitszeitrechtlichen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 15.000 Euro für jeden Einzelfall geahndet werden. Darüber hinaus enthält § 23 Arbeitszeitgesetz z.B. für den Fall einer „beharrlichen“ Wiederholung der Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sogar eine eigene Strafvorschriften. Nur wenn Sie wissen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Sie zum Thema Arbeitszeit im Unternehmen beachten müssen, können Sie die Haftungsrisiken rechtzeitig in den Griff bekommen. Wir helfen Ihnen, Fehler zu erkennen.


Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Führungskräfte

Viele Unternehmen wünschen, dass die leitenden Angestellten mit Führungsverantwortung – unabhängig von dem konkreten Aufgabengebiet – über Grundkenntnisse in arbeitsrechtlichen Fragen verfügen, die in der täglichen Arbeit eine Rolle spielen. Hierdurch können Fehler von vornherein vermieden und die Personalabteilung entsprechend entlastet werden. Wir haben in diesem Rahmen Schulungen für Arbeitgeber durchgeführt, die z.B. folgende Themen beinhalteten:

– Urlaub (Erteilung, Erfüllung, Übergang)
– Personalgespräche (Führung, Teilnahmepflichten und Hinzuziehungsrechte)
– Reichweite des arbeitgeberseitigen Weisungsrechtes in Bezug auf Arbeitsaufgaben und -ort
– Abmahnung (inhaltliche Gestaltung, Erteilung, Verwirkung durch Zeitablauf)
– Rechte der Mitarbeiterinnen bei Schwangerschaft & Mutterschutz
– Arbeitnehmerhaftung
– Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern
– Gewährung von Aus- und Fortbildungskosten & Voraussetzungen für eine Rückforderung
– Typische Konflikte am Arbeitsplatz (Alkohol, sexuelle Belästigung, Mobbingvorwürfe)


Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Betriebsräte haben eine Anspruch auf Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und entsprechender Kostenerstattung durch den Arbeitgeber. Von diesem Recht wird in der Regel intensiv durch den Betriebsrat Gebrauch gemacht. Um sich hier auf Augenhöhe mit dem Betriebsrat zu bewegen, ist es unvermeidlich, dass sich auch Arbeitgeber mit den Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes auseinandersetzen. Wir bieten an, Sie insbesondere in folgenden Aspekten „fit“ zu machen:

– Organe und Funktionen der betrieblichen Mitbestimmung (örtlicher BR, Gesamt-BR, usw.)
– Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat?
– Schulungen, Sachmittel, Hinzuziehung von Rechtsanwälten, Kostentragungspflicht
– Wann ist die Freistellung von der Arbeit für Betriebsratstätigkeit erforderlich?
– Kann der Arbeitgeber das kontrollieren?
– Was sind kollektive Tatbestände in Abgrenzung zu individuellen Maßnahmen?
– Wer ist als leitender Angestellter?
– Mitbestimmung & Eil- und Notfälle
– Wie kann der Betriebsrat seine Rechte durchsetzen?
– Arten der Beteiligung des Betriebsrats (Abgrenzung von Mitwirkung zu Mitbestimmung)
– Gegenstände der Beteiligung (insb. Soziale, Personelle und Wirtschaftliche Angelegenheiten)

„Wir schätzen Busch Essers für die schnelle, zuverlässige und praxisnahe Beratung.“ Hans-Jürgen Schwarz – Geschäftsführer der Ambulanz Mobile GmbH & Co.KG (Hersteller von Sondereinsatzfahrzeugen)

Seminarangebote

Um dem Bedürfnis unserer Mandanten, sich auf dem neuesten Stand zu halten, Rechnung zu tragen, bieten wir zur Ergänzung unserer klassischen anwaltlichen Tätigkeit die Durchführung von Seminaren, Workshops und Vortragsveranstaltungen zur Schulung und Fortbildung der Mitarbeiter und des Managements an.

Eine kleine Auswahl der „klassischen“ Themen, die jeweils natürlich auf die Bedürfnisse des Veranstalters angepasst werden, stellen wir Ihnen hier vor. Ganz individuelle Veranstaltungen, die z.B. einem aktuellen Informationsbedürfnis entsprechen, können wir natürlich auch gestalten. Die Preise für die Veranstaltungen sind abhängig vom Umfang und der inhaltlichen Gestaltung.

Sprechen Sie uns an. Wir machen Ihnen ein konkretes Angebot.


Arbeitsrecht
Beendigung der Tarifbindung als Mittel zur Vergütungskostenreduzierung – Ein geeigneter Weg?

Die aktuellen Tarifgespräche zeigen, dass die Auseinandersetzungen härter geführt werden. Die gewerkschaftliche Bescheidenheit dürfte zu Ende gehen. Unternehmen versprechen sich von einer außertariflichen Vergütung, Kosten zu sparen. Einsparpotentiale sind vorhanden, aber von der Erfüllung mehrerer Voraussetzungen abhängig. Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen nachvollziehbar zu machen, welche arbeitsrechtlichen Regeln zu beachten sind, wenn die Beendigung tarifbezogener Vergütung von Ihnen als Arbeitgeber in Betracht gezogen wird.


Arbeitsrecht
Arbeitszeitrecht

In Zeiten steigenden Wettbewerbsdrucks wird es für viele Unternehmen zunehmend schwieriger, die häufig als unflexibel empfundenen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten. Die Einleitung von Bußgeldverfahren gegen die Geschäftsführung der Unternehmen und verantwortliche handelnde Führungskräfte schon wegen vereinzelter Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz ist keine Ausnahme mehr, sondern die Regel. Gem. § 22 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz können die meisten arbeitszeitrechtlichen Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 15.000 Euro für jeden Einzelfall geahndet werden. Darüber hinaus enthält § 23 Arbeitszeitgesetz z.B. für den Fall einer „beharrlichen“ Wiederholung der Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz sogar eine eigene Strafvorschriften. Nur wenn Sie wissen, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen Sie zum Thema Arbeitszeit im Unternehmen beachten müssen, können Sie die Haftungsrisiken rechtzeitig in den Griff bekommen. Wir helfen Ihnen, Fehler zu erkennen.


Arbeitsrecht
Arbeitsrecht für Führungskräfte

Viele Unternehmen wünschen, dass die leitenden Angestellten mit Führungsverantwortung – unabhängig von dem konkreten Aufgabengebiet – über Grundkenntnisse in arbeitsrechtlichen Fragen verfügen, die in der täglichen Arbeit eine Rolle spielen. Hierdurch können Fehler von vornherein vermieden und die Personalabteilung entsprechend entlastet werden. Wir haben in diesem Rahmen Schulungen für Arbeitgeber durchgeführt, die z.B. folgende Themen beinhalteten:

– Urlaub (Erteilung, Erfüllung, Übergang)
– Personalgespräche (Führung, Teilnahmepflichten und Hinzuziehungsrechte)
– Reichweite des arbeitgeberseitigen Weisungsrechtes in Bezug auf Arbeitsaufgaben und -ort
– Abmahnung (inhaltliche Gestaltung, Erteilung, Verwirkung durch Zeitablauf)
– Rechte der Mitarbeiterinnen bei Schwangerschaft & Mutterschutz
– Arbeitnehmerhaftung
– Umgang mit leistungsschwachen Mitarbeitern
– Gewährung von Aus- und Fortbildungskosten & Voraussetzungen für eine Rückforderung
– Typische Konflikte am Arbeitsplatz (Alkohol, sexuelle Belästigung, Mobbingvorwürfe)


Arbeitsrecht
Betriebsverfassungsrecht für Arbeitgeber

Betriebsräte haben eine Anspruch auf Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und entsprechender Kostenerstattung durch den Arbeitgeber. Von diesem Recht wird in der Regel intensiv durch den Betriebsrat Gebrauch gemacht. Um sich hier auf Augenhöhe mit dem Betriebsrat zu bewegen, ist es unvermeidlich, dass sich auch Arbeitgeber mit den Fragen des Betriebsverfassungsgesetzes auseinandersetzen. Wir bieten an, Sie insbesondere in folgenden Aspekten „fit“ zu machen:

– Organe und Funktionen der betrieblichen Mitbestimmung (örtlicher BR, Gesamt-BR, usw.)
– Wie erfolgt die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat?
– Schulungen, Sachmittel, Hinzuziehung von Rechtsanwälten, Kostentragungspflicht
– Wann ist die Freistellung von der Arbeit für Betriebsratstätigkeit erforderlich?
– Kann der Arbeitgeber das kontrollieren?
– Was sind kollektive Tatbestände in Abgrenzung zu individuellen Maßnahmen?
– Wer ist als leitender Angestellter?
– Mitbestimmung & Eil- und Notfälle
– Wie kann der Betriebsrat seine Rechte durchsetzen?
– Arten der Beteiligung des Betriebsrats (Abgrenzung von Mitwirkung zu Mitbestimmung)
– Gegenstände der Beteiligung (insb. Soziale, Personelle und Wirtschaftliche Angelegenheiten)