Gesellschaftsrecht und Unternehmenskauf

Einen großen Teil unserer Tätigkeit nimmt die Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen ein. Wir begleiten Verkäufer und Erwerber von Unternehmen, unabhängig davon, ob Unternehmen komplett oder nur einzelne Anteile, z.B. im Wege einer Finanzierung oder Nachfolgeregelung, veräußert oder übertragen werden sollen. Je nach Ihren Vorstellungen können wir dabei die komplette Transaktion

– Vorbereitung und Planung des Erwerbs,
– Verhandlung und Entwurf eines letter of intent,
– Prüfung des Unternehmens – due diligence,
– Vertragsentwurf und -verhandlungen bis zur
– Eingliederung des erworbenen Unternehmens

begleiten oder Sie auch nur bei einzelnen dieser Schritte beraten.

Da wir über umfangreiche Erfahrung in M&A Transaktionen verfügen, können wir Sie neben den rein rechtlichen Fragestellungen auch darin unterstützen, Anforderungen und Abläufe besser einzuschätzen und angemessen mit Ihnen umzugehen.

Unsere Spezialität liegt dabei darin, auch sehr kleine Transaktionen ohne großen Personalaufwand kosteneffizient zu begleiten. Gerne arbeiten wir hier auch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens zusammen oder unterstützen diesen bei einzelnen juristischen Fragestellungen. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich hierauf an!

„Seit vielen Jahren können wir uns auf Busch Essers verlassen. Die Zusammenarbeit ist effizient und die Ergebnisse stimmen.“ Kerstin Stork – Geschäftsführerin der Stork Umweltdienste GmbH (Mittelständisches Dienstleistungsunternehmen im Bereich Entsorgung/Recycling)

Gesellschaftsrecht und Unternehmenskauf

Einen großen Teil unserer Tätigkeit nimmt die Beratung bei gesellschaftsrechtlichen Fragen sowie der Veräußerung und dem Erwerb von Unternehmen ein. Wir begleiten Verkäufer und Erwerber von Unternehmen, unabhängig davon, ob Unternehmen komplett oder nur einzelne Anteile, z.B. im Wege einer Finanzierung oder Nachfolgeregelung, veräußert oder übertragen werden sollen. Je nach Ihren Vorstellungen können wir dabei die komplette Transaktion

– Vorbereitung und Planung des Erwerbs,
– Verhandlung und Entwurf eines letter of intent,
– Prüfung des Unternehmens – due diligence,
– Vertragsentwurf und -verhandlungen bis zur
– Eingliederung des erworbenen Unternehmens

begleiten oder Sie auch nur bei einzelnen dieser Schritte beraten.

Da wir über umfangreiche Erfahrung in M&A Transaktionen verfügen, können wir Sie neben den rein rechtlichen Fragestellungen auch darin unterstützen, Anforderungen und Abläufe besser einzuschätzen und angemessen mit Ihnen umzugehen.

Unsere Spezialität liegt dabei darin, auch sehr kleine Transaktionen ohne großen Personalaufwand kosteneffizient zu begleiten. Gerne arbeiten wir hier auch mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens zusammen oder unterstützen diesen bei einzelnen juristischen Fragestellungen. Sprechen Sie uns gerne unverbindlich hierauf an!